Vorstand

Der Vorstand der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung ist allein vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung und vertritt die Stiftung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sechs Personen und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

Der Vorstand der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung stellt sich vor:

Der Vorstand übernimmt primär folgende Aufgaben:

  • die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens
  • die Festsetzung des Haushaltsplanes
  • die Bestellung des Geschäftsführers, Festsetzung seiner Vergütung und Überwachung der Geschäftsführung
  • die Festlegung der Geschäftsordnung der Stiftung
  • Satzungsänderungen und im Eventualfall die Auflösung der Stiftung
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