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Aufsichtsgremium

In der Feuchter-Stiftung übernimmt der ehrenamtliche Vorstand die verantwortungsvolle Aufgabe des Aufsichtsgremiums. Als vertretungsberechtigtes Organ wacht der Vorstand darüber, dass die Stiftung ihren Zweck konsequent verfolgt und ihre Arbeit nachhaltig ausrichtet. Er besteht aus mindestens drei, höchstens sechs Personen und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

Der Vorstand stellt sich vor:

Der Vorstand übernimmt primär folgende Aufgaben:

  • die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens
  • die Festsetzung des Haushaltsplanes
  • die Bestellung des Geschäftsführers, Festsetzung seiner Vergütung und Überwachung der Geschäftsführung
  • die Festlegung der Geschäftsordnung der Stiftung
  • Satzungsänderungen und im Eventualfall die Auflösung der Stiftung
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