Grund & Wahlservice

Grundservice

Die Leistungen des Grundservice stehen allen Mietern zur Verfügung und werden über eine Servicepauschale neben der Miete und den Betriebskostenabgerechnet.

Die Servicepauschale umfasst:

  • 24 Stunden Notrufdienst
  • Benachrichtigung speziell genannter Ärzte
  • Auf Wunsch Lebenszeichenkontrolle
  • Beratung zur Betreuung im Krankheitsfall
  • Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit (z.B. Blumen gießen, Lüften)
  • Telefonservice
  • Benutzung aller Gemeinschaftsräume (auch der Pflegeeinrichtung)
  • Benutzung der gesamten Parkanlage
  • Benutzung der Waschmaschine und des Trockners ggf. gegen Entgelt
  • Vermittlung von Apotheken
  • Vermittlung und Koordinierung von sozialen Diensten, Dienstleistungen
  • Vermittlung von z.B.: Betreuungsdienst nach 43 SGBXI, Wäschedienst, Mahlzeitendienste, Reinigungsdienst, Fußpflege, Friseur, Physiotherapie usw. Die Berechnung dieser Dienstleistung erfolgt gesondert.

Als Mieter des Betreuten Wohnens der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung haben Sie einen Anspruch darauf, im Pflegefall, d. h. bei Vorliegen der Notwendigkeit zur stationären Pflege, in die Pflege- und Betreuungseinrichtung vorrangig aufgenommen zu werden. Dieses gilt auch für einen zeitweisen Aufenthalt, sofern eine vorübergehende Pflege in der eigenen Wohnung nicht durchgeführt
werden kann.

Wahlservice

Für zusätzlichen Komfort können Sie aus einem umfangreichen Dienstleistungs- und Serviceangebot wählen.

Individuell kombinierbar:

  • Teilverpflegung (Mittagstisch) im Abonnement
  • Vollverpflegung (3 Mahlzeiten) im Abonnement
  • Frühstück (Einzelmahlzeit)
  • Mittagessen (Einzelmahlzeit)
  • Abendessen (Einzelmahlzeit)
  • Zimmerservice pro Mahlzeit
  • Schnurloser Notruftaster
  • Duschsitz
  • Komfortpflegebett (elektrisch betrieben)
  • Hausmeisterservice

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Service-Katalog.

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