Dauerpflege

Zu Beginn einer jeden Aufnahme in die vollstationäre Pflege steht eine ausführliche Beratung mit unseren qualifizierten Pflegeberatern an. Sie ermitteln im Gespräch mit dem Interessenten und seinen Angehörigen die Wünsche, den notwendigen Bedarf und die Form der Hilfen.

Unsere Bewohner können sich auf kompetente Pflege und Betreuung rund um die Uhr verlassen. Wir arbeiten in einem multidisziplinären Team und pflegen eine enge und langjährige Zusammenarbeit mit unseren ortsansässigen Ärzten und Therapeuten.

In der Regel sollte eine Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst vor Einzug einhergehen.

  • Antragstellung

    Um Leistungen der Pflegeversicherungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die Pflegekasse befindet sich bei Ihrer Krankenkasse. Sobald Sie einen Antrag bei der Pflegekasse gestellt haben, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung zur Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit.

    Grundsätze der Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI
    Als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI (Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit) festgelegten Schwere bestehen.

    Der Grade der Pflegebedürftigkeit:

    • Pflegegrad 1:
      geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 2:
      erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 3:
      schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 4:
      schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
    • Pflegegrad 5:
      schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
  • Kosten

    Eine professionelle und liebevolle Pflege in unserer Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung ist bezahlbar für jedermann. Wir laden Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch ein und erklären Ihnen gerne alles rund um die Pflegesätze für eine vollstationäre Pflege.

  • PDF: Kosten für die Dauerpflege

    PDF „Kosten für die Dauerpflege“ zum Download (gültig ab 1.1.2024).

Kontakt zur Beratung

Christian Gehring

Telefon: 0202 – 75 93 – 1
Telefax: 0202 – 75 01 – 19
E-Mail:  per Kontaktformular

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