Grund- und Wahlservice

Die Leistungen des Grundservice stehen allen Mietern zur Verfügung und werden über eine Servicepauschale neben der Miete und den Betriebskosten abgerechnet.

Die Servicepauschale umfasst:

  • Einzugs-Service
  • Brötchen-Service
  • Benachrichtigung speziell genannter Ärzte
  • Auf Wunsch Lebenszeichenkontrolle
  • Beratung zur Betreuung im Krankheitsfall
  • Wohnungsbetreuung bei Abwesenheit (z.B. Blumen gießen, Lüften)
  • Telefonservice
  • Benutzung einiger Gemeinschaftsräume (auch der Pflegeeinrichtung)
  • Benutzung der gesamten Parkanlage
  • Vermittlung und Koordinierung von sozialen Diensten, Dienstleistungen
  • Wahlleistungen: Betreuungsdienst nach 43 SGB XI, Wäschedienst, Mahlzeitendienste, Reinigungsdienst, Fußpflege, Friseur, Physiotherapie usw.
    Die Berechnung dieser Dienstleistung erfolgt gesondert.

Als Mieter des Service Wohnens der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung haben Sie einen Anspruch darauf, im Pflegefall, d. h. bei Vorliegen der Notwendigkeit zur stationären Pflege, in die Pflege- und Betreuungseinrichtung aufgenommen zu werden. Dieses gilt auch für einen zeitweisen Aufenthalt, sofern eine vorübergehende Pflege in der eigenen Wohnung nicht durchgeführt werden kann.

Die Leistungen und Preise entnehmen Sie bitte dem
Service-Katalog.

Service Wohnen