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Der Vorstand der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung ist allein vertretungsberechtigtes Organ der Stiftung und vertritt die Stiftung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sechs Personen und wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.

Unser Handeln ist gekennzeichnet durch folgende
Leitlinien:

  • Wir wollen die Lebensqualität jedes Einzelnen durch „Leben in der Gemeinschaft“ und „wohnortnahe Versorgung im Quartier“ unter Berücksichtigung seiner individuellen Bedürfnisse erhalten und fördern.
  • Unsere Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die innerbetrieblichen Abläufe evaluieren wir regelmäßig. Dabei beziehen wir den demographischen Wandel ein, um Veränderungen in der Gesellschaft proaktiv aufzugreifen.
  • Wir gewährleisten die Qualität unserer Arbeit durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen wir durch Wertschätzung positiv motivieren und ihnen attraktive und sichere Arbeitsplätze anbieten.
  • Junge und motivierte Menschen bilden wir in gesellschaftlich anerkannten und zukunftsorientierten Berufen aus.
  • Wir fördern und unterstützen ehrenamtliches Bürgerengagement.
  • Wir leben Transparenz nach innen und außen.
  • Wir suchen und pflegen Kooperationen und konstruktive Zusammenarbeit mit ansässigen Institutionen, Organisationen, Firmen und Einrichtungen.
  • Wir beachten bei allen unseren Tätigkeiten den schonenden Umgang mit Ressourcen und den wirtschaftlichen Umgang mit Finanzmitteln.

Der Vorstand der Dr. Heinrich Feuchter-Stiftung stellt sich vor:

Gerhard Timper

Gerhard Timper
Gerhard Timper
Rechtsanwalt, seit 2004 Vorstandsmitglied und seit 2020 Vorsitzender des Vorstands

Dr. Jörg Steckhan

Dr. Jörg Steckhan
Dr. Jörg Steckhan
Rechtsanwalt/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater und seit 2018 Mitglied des Vorstands

Claudia Gerth


Claudia Gerth 
Bankfachwirtin, seit 2019 Mitglied des Vorstands

Der Vorstand übernimmt primär folgende Aufgaben:

  • die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • die Beschlussfassung über den Jahresabschluss und über die Verwendung der Erträgnisse des Stiftungsvermögens
  • die Festsetzung des Haushaltsplanes
  • die Bestellung des Geschäftsführers, Festsetzung seiner Vergütung und Überwachung der Geschäftsführung
  • die Festlegung der Geschäftsordnung der Stiftung
  • Satzungsänderungen und im Eventualfall die Auflösung der Stiftung
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